Seminar-Informationen

Die für Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Den Finanzämtern und Gemeinden bleibt nur wenig Zeit, ihre Beschäftigten in die neuen Methoden einzuarbeiten und die Voraussetzungen für eine neue Steuererhebung ab 1.1.2025 zu schaffen. Zu überprüfen sind die Konsequenzen auf die Hebesätze der Gemeinden.

Das Seminar führt in die neuen Methoden des GrStRefG anhand von Beispielen ein. Einbezogen wird das am 16.07.2021 in Kraft getretene Grundsteuerreformumsetzungsgesetz (GrStRefUG). Auch für Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, sind die Bewertungsmethoden für die Land- und Forstwirtschaft des GrStRefG relevant.

Schwerpunkte

1.        Notwendigkeit der Reform; was umfasst das GrStRefG-Paket?

2.        Der neue Ansatz der Grundsteuer

3.        Veränderte Bewertungsverfahren

4.        Ertragswertverfahren für EFH, ZFH, MWH, WEG (neue Nettokaltmiete-Tabellen) mit Beispiel

5.        Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige mit Beispiel

6.        Ertragswertverfahren für Land- und Forstwirtschaft mit Beispiel

7.        Grundsteuergegenstand und Grundsteuermesszahlen, Minderung für bestimmte Nutzungen

8.        Festsetzung des Hebesatzes und neue Grundsteuer C; Erlass der Grundsteuer

9.        Personelle, technische, finanzielle Bewältigung

10.    Öffnungsklausel für eine Landesgrundsteuer im Grundgesetz, Beispiel Baden – Württemberg

Teilnahmebedingungen

Seminar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

Seminardauer: 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr, inkl. 30 Minuten Mittagspause

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 30.11.2021 sind 50 % der
Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle
Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.12.2021.


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