Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

13-07-2023 (10:00 - 12:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit wird die Richtlinie EU 2019/1937 (sogenannte Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt, was insbesondere dem Schutz hinweisgebender Personen dient.

Das HinSchG schafft für die Normadressaten (Unternehmen, öffentliche Verwaltung) diverse neue Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung zum Teil bußgeldbewehrt ist. In dem Webinar werden die eintretenden Rechtsänderungen und die daraus resultierenden Handlungspflichten dargestellt und erläutert.

Seminarteilnehmende

Führungskräfte aller kommunalen Verwaltungen und Unternehmen, Rechtsamt, Personalstelle

Schwerpunkte

 

·      Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes

·      Begriffsbestimmungen

·      Hinweise auf Verstöße

·      Vorrangige Regelungen zur Verschwiegenheit

·      Verhältnis zu anderweitigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten

·      Meldungen

          Einrichtung interner/externer Meldestellen

          Verfahrensrechtliche Vorgaben, Fristen

·      Öffentliche Bekanntmachung

·      Schutzmaßnahmen

·      Schadensersatz bei Falschmeldungen

·      Bußgeldtatbestände

·      Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Klaus E. Salomon

Ministerialrat a. D. Klaus Salomon, seit 2004 hauptamtlich mit der Umsatzsteuer befasst

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 29.06.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.07.2023. 

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

Online

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