Bescheide schreiben ist in den Verwaltungen “Alltagsgeschäft”. Dabei ist die Erscheinungsform behördlicher Schreiben vielfältig: Bescheide, Berichte, ein Widerspruchsbescheid, ein Schriftsatz – alles und sogar Kombinationen sind möglich. Bescheide sind daher für die praktische Arbeit von großer Bedeutung. Dennoch werden sie in der Aus- und Fortbildung zu wenig beachtet. Dabei enthält ein Behördenbescheid mehr als nur Sachinformationen. In einem Bescheid drückt sich nach außen die Leistungsfähigkeit und das Selbstverständnis der Verwaltung (Bescheid als “Visitenkarte”) aus, insbesondere die Bereitschaft, mit dem Bürger anlässlich einer Entscheidungsfindung und -begründung partnerschaftlich umzugehen. Das Seminar zeigt Schwachstellen behördlicher Bescheide und Lösungsansätze dazu. Damit empfiehlt es sich sowohl zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse als auch für “Neueinsteiger”.
1. Aufbau eines Bescheides
2. Der Adressat eines Bescheides
3. Die Art der Übermittlung (Bekanntgabe und Zustellung)
4. Bezugzeile/Betreff/Überschrift
5. Erlassformel/persönliche Anrede
6. Entscheidungsformel/Tenor
– Bestimmtheit des VA
7. Hauptentscheidung
8. Nebenentscheidungen
9. Begründung des VA
– Sprache und Stil
– Sachdarstellung
– Begründung Hauptentscheidung
– Ermessen
– Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
– Androhung von Zwangsmitteln
– Kostenentscheidung
10. Rechtbehelfsbelehrung
11. Grußformel/Zeichnungsbefugnis
12. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Seminar-Informationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 06.01.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.01.2022.
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