Seminar-Informationen
Der Tod des Schuldners in der Vollstreckung führt zu Fragen, wie es vollstreckungsrechtlich weitergehen kann. Zur Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen muss die Behörde die Erben ermitteln, wenn zur Vollstreckung die Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichtes nicht möglich ist. Ein Erbschein kann dann nach der Rechtsprechung nicht erteilt werden. Andererseits werden Grundbuchämter oder Versteigerungsgerichte nicht tätig, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist oder bekannte oder unbekannte Erben vertreten werden. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Kenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt. Das Seminar zeigt an Beispielen aus der Praxis und Übungen, wie gesetzliches und testamentarisches Erbrecht funktioniert. Wie erreicht man, dass Erben nicht mehr ausschlagen können? Welche Ansprüche sind beim Erben, gleich welcher Art pfändbar, wenn der Schuldner Erbe oder verstorben ist. Was kann man tun, wenn die Erben unbekannt bleiben?
Seminarteilnehmende
Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungsabteilungen der Wasser- und Abwasserverbände, Immobiliensachbearbeiter der Behörden und Verbände
Schwerpunkte
· Europäische ERbrechtsVO und deren Folge
· Überblick: Gesetzliches Erbrecht
· Folge testamentarisches Erbrecht
· Erbscheinsrecht für Gläubiger oder Dritte
· Wofür haften Erben und ab wann?
· Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
· Was tun bei Nachlasspflegschaft: Verwaltung oder Insolvenz?
· Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Referent/-in
Dipl.-Rechtspfleger Otto Wesche aus Goslar führt seit 1999 BITEG-Seminare durch. Er ist auch in der Fortbildung von Rechtspflegern tätig und Autor von Fachaufsätzen, u. a. in der KKZ.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.10.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.11.2022.
Veranstaltungsort
IHZ Internationales Handelszentrum, Friedrichstraße 95, 10117, Berlin
Berlin
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