Der Wirtschaftsplan des kommunalen Unternehmens – Aufbau, Aussagen, Nutzungsmöglichkeiten

16-03-2027 (09:00 - 16:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Kommunale Unternehmen (Eigenbetriebe, verbundene Unternehmen und Beteiligungen) sind dazu verpflichtet, für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Ziel des Spezialseminars ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Bedeutung und den Aufbau des Wirtschaftsplans einzuführen und sie zu befähigen, mit diesem in der Praxis umzugehen. In einigen Bundesländern haben die Kommunen das Wahlrecht, ihr Rechnungswesen nach dem HGB oder nach den doppischen Regeln des Landes zu führen. Die zugehörigen Rechtsnormen wer-den erläutert. Sie werden befähigt, den Plan aufzustellen und die im Plan enthaltenen Informationen betriebswirtschaftlich zu nutzen. In einigen Bundesländern wurde der Vermögensplan durch den Finanzplan ersetzt. Die Unterschiede zwischen Vermögens- und Finanzplan werden besprochen In Übungen werden die Teilnehmenden mit der Methodik der Erstellung von Wirtschaftsplänen vertraut gemacht.

Seminarteilnehmende

Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, die mit der Leitung, Überwachung und Kontrolle kommunaler Unternehmen befasst sind; Beschäftigte aus kommunalen Unternehmen; Rechnungsprüfer und Mandatsträger

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen im Rahmen des Haushaltsrechts für Betriebe nach doppischen Regeln sowie nach Eigenbetriebsrecht (HGB)
  • Aufbau des Wirtschaftsplans nach Eigenbetriebsrecht
  • Zusammenhang zwischen Haushaltsplan der Kommune und Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens
  • Erfolgsplan: Aufbau und Ermittlung der Ansätze
  • Vermögensplan und Finanzplan im Vergleich
  • Stellenübersicht
  • Planungsmethodik: Planung laufender Tätigkeiten und Investitionsmaßnahmen
  • Analyse des Wirtschaftsplans: Aussagen und Verwendungsmöglichkeiten

Referent/-in

Heike Dickmann

Heike Dickmann, Verwaltungsfachangestellte und zertifizierte Spezialistin für neues kommunales Rechnungswesen, Institut für Public Management, Berlin

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 02.03.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.03.2027.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

195.00 € USt.-befreit
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