Die Abnahme der Vermögensauskunft durch die kommunale Vollstreckungsbehörde

30-08-2027 - 31-08-2027 (09:00 - 16:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

In zahlreichen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen ist vorgesehen, dass kommunale Vollstreckungsbehörden die Vermögensauskunft (VA) selbst abnehmen können. Eine konsequente Nutzung dieser Möglichkeit stärkt die Handlungsfähigkeit der Behörden, beschleunigt Vollstreckungsverfahren und trägt dazu bei, Forderungsausfälle zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der anstehenden Evaluierung der Verwaltungsvollstreckungsgesetze gewinnt dieses Thema zusätzlich an Bedeutung. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Abnahme der Vermögensauskunft und zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Formulare und Muster den Ablauf des Verfahrens. Fragen der Teilnehmenden sowie der Erfahrungsaustausch über bewährte Vorgehensweisen sind ausdrücklich Bestandteil des Seminars.

Seminarteilnehmende

Kasse, Vollstreckung, Rechnungsprüfung, Wasser-/Abwasserzweckverbände

Schwerpunkte

Tag 1:

  • Rechtsgrundlagen der Abnahme der Vermögensauskunft nach Bundes- und Landesrecht
  • Besonderheiten der Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze
  • Ablauf des Verfahrens von der Zahlungsaufforderung über Ladung und Niederschrift bis zur Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis (mit Mustervordrucken)
  • Besonderheiten im Verfahren (z. B. Verständigungsprobleme, Beiladung von Betreuern, Taktik bei Fragestellungen)
  • Organisatorische Änderungen in der Vollstreckung

Tag 2:

  • Praktische Übungen zur Abnahme einer konkreten Vermögensauskunft
  • Auswertung und Besprechung der Übungen

Referent/-in

Udo Mühlenhaus

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Kasse, Vollstreckung, Steueramt, davon 8 Jahre in Beeskow. Er ist BITEG-Dozent seit 1997.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 430,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer und schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.08.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.09.2027.

Veranstaltungsort

IHZ Internationales Handelszentrum, Friedrichstraße 95, 10117, Berlin

Berlin

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430.00 € USt.-befreit
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