Seminar-Informationen

Spatestens ab dem 1.1.2021 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Kommunen nicht mehr gemaß körperschaftsteuerlicher Vorgaben zum Betrieb gewerblicher Art sondern nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Das ist völlig neu. Bisher nicht steuerbare Beistandsleistungen können nur noch modifiziert und unter Beachtung der Neuregelungen nicht steuerbar bleiben.

Das Seminar setzt Grundkenntnisse des Umsatzsteuerrechts zur gegenwartigen und zukünftigen Rechtslage voraus, es knüpft an die im Teil I vermittelten Kenntnisse an und erlautert hierzu neue BMF-Schreiben. Das Seminar ist anwenderbezogen, es vermittelt an praktischen Fallen die neue Rechtslage. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Erfahrungen bei der Umstellung auf die zum 1.1.2021 eintretenden Rechtsanderungen auszutauschen.

 

·      Zusammenfassung der in der ersten Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse

·      Aktuelle Verwaltungsverlautbarungen zu § 2b UStG

·      Vertiefung ausgewahlter Problemfelder anhand von Beispielen

·      Vorsteuerabzug

o  Zuordnung zum Unternehmensvermögen

o  Zuordnungsverbot nach § 15 Absatz 1 Satz 2 UStG

o  Aufteilung bei Bezug von Eingangsleistungen für teilweise wirtschaftliche und teilweise nicht wirtschaftliche Verwendung

o  Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

o  Berichtigung im Wege der Billigkeit

o  Gestaltungshinweise

·      Warum es sich lohnt, ein innerbetriebliches Kontrollsystem einzurichten

·      Ich treffe Dispositionen mit Blick auf die neue Rechtslage – wie kann ich mir Gewissheit verschaffen, dass das Finanzamt „mitspielt“?

·      Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch mit und unter den Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 08.12.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.12.2019.