Die Neuregelungen des Pfändungsschutzkontos 2021 ACHTUNG: DAS ONLINE-SEMINAR IST AUSGEBUCHT!!! NEUER TERMIN 25.01.2022, BITTE MELDEN SIE SICH DORT AN!!!

15-12-2021 (13:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Das Pfändungsschutzkonto wird zum 01.12.2021 auf neue Füße gestellt. Die Auswirkungen sind für die Kommunen gewaltig. Neben umfänglichen Anpassungen der Pfändungsvordrucke treffen die Kommunen auch die Besonderheiten von P-Konten-Bescheinigungen, die Pfändungsfreigrenzen, die neuen unpfändbaren Ansparmöglichkeiten, die Gemeinschaftskonten und zahlreiche
Änderungen bei den unpfändbaren Einkommensbestandteilen. Zahlreiche neue Muster runden und ergänzen dieses Seminar ab.

Seminarteilnehmende

Kasse/Vollstreckung sowie kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung

Schwerpunkte

1.    Zukünftige jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Was bedeutet das für neue und auch für bestehende, laufende Pfändungsmaßnahmen?

2.    Gemeinschaftskonten können Pfändungsschutzkonten sein – gilt das auch bei gemeinschaftlich geführten Konten von Privat- und juristischen Personen oder Personenmehrheiten gleichzeitig?

3.    Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto jetzt bis zu 3 Monate möglich

4.    P-Konto-Bescheinigung jetzt mit Ablaufdatum

5.    Reduzierung der 12-monatigen Unpfändbarkeitstestierung auf 6 Monate

6.    Klarstellung des Gesetzgebers, welche Sozialleistungen zukünftig als unpfändbar gelten,
       sofern der Schuldner aktiv mitwirkt

7.    Unklar ist, ob die Regelung des § 910 ZPO – neu auch auf die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze übertragen werden

8.    Kreditinstitute müssen zukünftig Schuldner über Kontenstände in Verbindung mit Ansparmöglichkeiten informieren

9.    Wie sollte der neue Pfändungsvordruck aussehen? – Muster wird gestellt

Referent/-in

Udo Mühlenhaus hat über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW u. ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld – seit über 20 Jahren Dozent von BITEG-Seminaren

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 01.12.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.12.2021.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.