Seminar-Informationen

Die Änderungen des Steuerrechts zum 01.01.2020 beeinflussen das niedersächsische Reisekostenrecht. Zudem sind die Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung erneuert worden.

Das Seminar stellt die Neuheiten und ihre Folgen vor. Darüber hinaus behandelt es Fragen, die im Verwaltungsalltag immer wieder auftreten und die es rechtssicher zu beantworten gilt. Anhand einer Vielzahl von Fällen aus der Praxis wird das Recht der Niedersächsischen Reisekostenverordnung erläutert. Das Seminar bietet Raum zur Erörterung von schwierigen Fällen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

·      Verfahren bei Genehmigung und Abrechnung

·      Aufgabe von Reisekostenstelle und Vorgesetzten

·      Das spezielle Reisekostenrecht der Azubis

·      Fahrtkosten

·      Wegstreckenentschädigung und neue Deckelung

·      Erhebliches dienstliches Interesse

·      Wohnortprinzip bei Beginn und Ende der Dienstreise

·      Tagegeld, Einbehaltung, neue Pauschalen

·      Steuerfragen

·      Übernachtungskosten

·      Fortbildungsdienstreise

·      Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.07.2020.