Seminar-Informationen

Kleinere Gemeinden erledigen die Aufgaben oftmals in gebündelter Form, d. h. Vollstreckungsaußen- und -innendienst sind in der Regel nicht getrennt. Die Aufgaben der Vollstreckung sind jedoch überall grundsätzlich gleich, und die besondere Nähe zum Bürger wird da schon einmal zum Problem. Manche Aufgaben in der Vollstreckung, wie z. B. Abnahme der Vermögensauskunft, Insolvenzen oder Zwangsversteigerungen, werden hier teils anders gelebt.

Das Seminar stellt Mittel, Wege und Lösungen vor, wie trotz Personalknappheit die Aufgaben im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erledigt werden können. Fragen der Teilnehmenden und deren Erfahrungsaustausch sind dabei ein wichtiger Seminarbestandteil.

 

·      Organisation der Vollstreckung: Wer macht was?

       o    Welche Hilfsmittel sind in der Vollstreckung zwingend erforderlich?

·      Wie verbinde ich sinnvoll Außen- und Innendiensttätigkeiten, und wann mache ich was?

·      Die Organisation der Bürostunden – wann mache ich Außendienst?

       o    Der Publikumsverkehr im Büro – was ist hier sinnvoll?

·      Einsatz einer Vollstreckungssoftware – auch in kleinen Gemeinden notwendig?

·      Geldannahme über EC-Cash-Gerät – Teilnehmende erhalten eine Muster-Dienstanweisung

·      Welche Maßnahmen sind in kleinen Gemeinden sinnvoll? – Reduzierung von Aufwand

       o    Aufstellung eines Mahnplans für alle Fachämter/Fachbereiche

       o    Steuerung über strukturierte Formulare ohne „Beamtendeutsch“

       o    Nutzung Facebook, Google u. a.: Was ist zulässig?

       o    Welche Zugriffsrechte muss ich in der Vollstreckung haben?

       o    Gibt es ein Standartportfolio an Vollstreckungsmaßnahmen?

·      Der persönliche Kontakt zum Schuldner – Fluch oder Segen ?

·      Zahlungsaufforderung per Telefon oder besser als Brief?

·      Kann ich außerhalb der Kassenräume Geld annehmen?

·      Dienstanweisung für die Vollstreckung – Muster wird gestellt

·      Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 16.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.12.2020.