Seminar-Informationen

Der Bundestag hat am 3. Juli 2023 ein „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen, um die Verwaltungs- Planungs- Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Von besonders aktuellem Interesse ist eine Verordnungsermächtigung zu Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall. Weitere Regelungen betreffen den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Seminar erläutert die Gründe und Auswirkungen dieser Regelungen und geht auf Fragen der Teilnehmer ein.

Schwerpunkte

  • Zulässige Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung
  • Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung im Internet, Veröffentlichungsfrist und die Behandlung von Stellungnahmen. Überleitungsvorschrift.
  • Elektronische Führung von Baulandkatastern und Veröffentlichung im Internet
  • Weitere Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan zum zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien; Erweiterung der privilegierten Vorhaben im Außenbereich zur Nutzung solarer Strahlungsenergie
  • Ergänzungen der Baunutzungsverordnung um Reglungen zu Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie und Windenergie
  • Verlängerung der Fristen der Sonderreglungen zu Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12. 2030

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro
Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.04.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle
Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.