Das Seminar gibt Einsteigern einen strukturierten Gesamtüberblick über das Eingruppierungsrecht und stellt die notwendigen Bezüge zum allgemeinen Arbeitsrecht her. Ausgewählte Standardprobleme werden praxisorientiert aufbereitet und die einschlägige Rechtsprechung des BAG tagesaktuell einbezogen. Für „alte Hasen“ ist das Seminar zur Auffrischung geeignet.
Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
1. Aufbau, Inhalt und Systematik der Entgeltordnung, insb.
a. Baukastensystem, Heraushebungsmerkmale
2. Eingruppierungsgrundsätze (§ 12 TVöD/TV-L), insb.
a. Tarifautomatik
b. Arbeitsvorgang
c. Bildung von Arbeitsvorgängen (Pauschalierungs- und Atomisierungsverbot)
d. Spezialitätsgrundsatz
e. zeitliches Maß
3. Tätigkeitsmerkmale, insb.
a. personenbezogen b. sog. sonstige Beschäftigte
c. tätigkeitsbezogen d. Funktionsmerkmale
4. Unbeachtliche Kriterien für die Eingruppierung
5. Eingruppierungsverfahren, insb.
a. Tätigkeitsaufzeichnung, Arbeitsplatzinterview
b. Stellenbeschreibung c. Stellenbewertung
6. Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen, insb.
a. Voraussetzungen einer korrigierenden Rückgruppierung
7. Schnittstelle Entgeltordnung, Tarifvertrag TVöD, Personalvertretungsrecht, insb.
a. Möglichkeiten und Grenzen des Direktionsrechts
b. vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
c. Mitbestimmung
8. Rechtsstreitigkeiten
a. Anforderungen an die Geltendmachung eines Höhergruppierungsanspruchs
b. Ausschlussfrist, Verjährung
c. Überblick Eingruppierungsfeststellungklage, insb. Darlegungs- und Beweislast
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 330,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.03.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.03.2023.
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