Seminar-Informationen

Dieses Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Sorge- und Vertretungsrechte der Eltern von KITA-Kindern. Sie erfahren unter anderem, wer entscheidet, welche KITA ein Kind besucht, wer wirksam einen Betreuungsvertrag unterschreiben darf und wann gemeinsame Sorge eintritt. Es wird erläutert, welche Auswirkungen dies auf die Vertretungsbefugnisse hat, welche Rechte getrenntlebende Eltern besitzen und woran die KITA gebunden ist. Außerdem wird behandelt, ob der Vater eines Kindes immer dieselben Rechte wie die Mutter hat, wer Abholregelungen festlegen oder Ausflüge genehmigen darf und wer – Jugendamt oder Familiengericht – zuständig ist, wenn Konflikte in der Sorge auffallen. Bereits im Vorfeld können Sie eigene Fragen einreichen, die im Seminar gezielt besprochen werden. Bereits im Vorfeld des Seminars können Fragen, die im Seminar angesprochen werden sollen, mitgeteilt werden.

Schwerpunkte

  • Unterschied zwischen Sorge und Vertretung
  • Geschäfte des täglichen Lebens
  • Überprüfung der Vertretungsrechte
  • Folgen gemeinsamer oder alleiniger Sorge
  • Beistand, Vormund oder Pfleger: Unterschiede und Aufgaben
  • Zuständigkeiten von Jugendamt und Familiengericht
  • Praxisfragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 200,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2026.