Seminar-Informationen
Kommunen stehen weiterhin vor komplexen Herausforderungen bei der Erhebung von Erschließung‑ und Ausbaubeiträgen. Das Seminar vermittelt die grundlegenden rechtlichen Strukturen des Erschließungsbeitragsrechts und beleuchtet aktuelle Entwicklungen der Jahre 2025–2027. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Arbeitshilfen für die drei Phasen der Beitragsbearbeitung – von der Planung über die Festsetzung bis zum Rechtsmittelverfahren. Ergänzend werden Beweislast, Dokumentation und typische Fehlerquellen dargestellt, um ein gerichtsfestes Vorgehen sicherzustellen.
Seminarteilnehmende
Sachbearbeiterinnen kommunaler Beitragsabteilungen (Einsteigerinnen und Wiederholerinnen), Mitarbeitende aus Bauverwaltung, Kämmerei, Liegenschaften und Rechtsamt
Schwerpunkte
– Abgrenzung Erschließung‑ und Ausbaubeitrag
– Erschließungsanlagen nach BauGB
– Erstmalige und endgültige Herstellung
– Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands
– Abrechnungsgebiet und Grundstücksbegriff
– Verteilung des beitragsfähigen Aufwands
– Vorausleistungen und Kostenspaltung
– Entstehen der Beitragspflicht und endgültiger Bescheid
– Billigkeitsmaßnahmen
– Nichtabhilfeverfahren und Bescheidkontrolle
– Beweislastverteilung und gerichtsfeste Dokumentation
– Aktuelle Rechtsprechung 2025–2027
Referent/-in
Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Beigeordneter a.D., Fachautor und Kommentator zum Melderecht
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 195,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 20.01.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.02.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.