Festsetzungs- und Zahlungsverjährung bei kommunalen Abgaben (neues Online-Seminar)

16-03-2027 (09:00 - 15:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

– Grundsteuer, Gewerbesteuer, Aufwandsteuern und Beiträge –

Die Frage, ob eine kommunale Abgabe noch festgesetzt oder eine bereits festgesetzte Forderung noch erhoben werden darf, gehört zu den besonders fehleranfälligen Bereichen des Abgabenrechts. Dabei kommt es nicht nur auf die jeweilige Verjährungsfrist an, sondern auch auf deren Beginn sowie mögliche Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände. Das Seminar behandelt die Festsetzungs- und Zahlungsverjährung abgabenartenübergreifend anhand von Grundsteuer, Gewerbesteuer, örtlichen Aufwandsteuern und kommunalen Beiträgen. Die Teilnehmenden lernen eine einheitliche Prüfungssystematik kennen und wenden diese auf unterschiedliche Abgabenarten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der konkreten Fristberechnung sowie den unterschiedlichen Zugangswegen zur Abgabenordnung.

Seminarteilnehmende

Mitarbeitende aus kommun. Steuer- u. Abgabenstellen, Kassen, Vollstreckungsstellen, Kämmereien u. Rechnungsprüfungsämtern sowie Beschäftigte, die kommun. Abgaben festsetzen, erheben oder Verjährungsfragen beurteilen müssen

Schwerpunkte

  • Bedeutung der Verjährung im kommunalen Abgabenverfahren
  • Entstehung und Erlöschen kommunaler Abgabenansprüche
  • Anwendbarkeit der AO bei unterschiedlichen kommunalen Abgaben
  • Verjährung bei Grundsteuer und Gewerbesteuer, bei örtlichen Aufwandsteuern (z. B. Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und Vergnügungssteuer) und bei kommunalen Beiträgen (z. B. Erschließungs- und Ausbaubeiträge)
  • Abgrenzung von Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
  • Festsetzungsverjährung nach §§ 169–171 AO
  • Beginn und Dauer der Festsetzungsfrist
  • Anlaufhemmungen
  • Ablaufhemmungen und ihre praktische Bedeutung
  • Besonderheiten bei Grundlagen- und Folgebescheiden
  • Fristberechnung nach AO und BGB
  • Zahlungsverjährung nach §§ 228–232 AO
  • Beginn und Dauer der Zahlungsverjährung
  • Unterbrechung der Zahlungsverjährung nach § 231 AO
  • typische Unterbrechungshandlungen, insb. Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, Stundung und Ermittlungsmaßnahmen
  • Rechtsfolgen des Eintritts der Verjährung
  • vergleichende Praxisfälle aus den unterschiedlichen Abgabenarten
  • Prüfungsschemata für die kommunale Praxis
  • Bedeutung der Verjährung im kommunalen Abgabenverfahren
  • Entstehung und Erlöschen kommunaler Abgabenansprüche
  • Anwendbarkeit der AO bei unterschiedlichen kommunalen Abgaben
  • Verjährung bei Grundsteuer und Gewerbesteuer, bei örtlichen Aufwandsteuern (z. B. Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und Vergnügungssteuer) und bei kommunalen Beiträgen (z. B. Erschließungs- und Ausbaubeiträge).
  • Abgrenzung von Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
  • Festsetzungsverjährung nach §§ 169–171 AO
  • Beginn und Dauer der Festsetzungsfrist
  • Anlaufhemmungen
  • Ablaufhemmungen und ihre praktische Bedeutung
  • Besonderheiten bei Grundlagen- und Folgebescheiden
  • Fristberechnung nach AO und BGB
  • Zahlungsverjährung nach §§ 228–232 AO
  • Beginn und Dauer der Zahlungsverjährung
  • Unterbrechung der Zahlungsverjährung nach § 231 AO
  • typische Unterbrechungshandlungen, insb. Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, Stundung und Ermittlungsmaßnahmen
  • Rechtsfolgen des Eintritts der Verjährung
  • vergleichende Praxisfälle aus den unterschiedlichen Abgabenarten
  • Prüfungsschemata für die kommunale Praxis

Referent/-in

Joachim Weiler

Joachim Weiler, Hochschuldozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz. Er verfügt über langjährige praktische Verwaltungserfahrung und war unter anderem in einer Kommunalverwaltung sowie als Leiter der Stabsstelle Finanzen und Organisation der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz tätig.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 195,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.03.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.03.2027.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

195.00 € USt.-befreit
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