Seminar-Informationen
Trotz stetig wachsender Bußgeldtatbestände im allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht bereitet die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der Kommune vielfach Probleme. Das Seminar zeigt die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts und an Beispielen immer wieder auftretende Hemmnisse und Lösungsvorschläge dazu.
Seminarteilnehmende
Beschäftigte der Bußgeldstelle, Ordnungsamt, Bauordnungsamt und weiterer Bereiche, welche die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bearbeiten
Schwerpunkte
– Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts
– Gestaltung und Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
– Bearbeitung und Vollzug des Bußgeldverfahrens
– Ahndung von Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Bußgeldtatbeständen,
z. B. Umwelt
– Beweismittelerlangung und Begründungsanforderungen
– Probleme der Zuständigkeit (sachliche und örtliche Zuständigkeitsprobleme)
– Zustellungsprobleme/Ahndungsprobleme (z. B. Begriff des Einheitstäters § 14 OwiG, Auslandszustellung, Personenmehrheiten, juristische Personen)
– Bußgeldfestsetzung und Ahndungsrahmen (außerhalb von Bußgeldkatalogen)
– Satzungsregelungen und Ahndungsprobleme beim Vollzug
– Ahndung von sonst. Bußgeldtatbeständen
– Verhältnis zum Ordnungs- und Verwaltungsverfahren
– Fragen der Teilnehmenden und deren Diskussion
Referent/-in
Daniel Strecker, LL.M. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehem. Leiter des Bereiches Sicherheit und Ordnung, Fachbuchautor und Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 11.08.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.09.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.