Seminar-Informationen

Zur Praxis der kommunalen Vollstreckungsbehörde gehört nicht nur die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen und Forderungen und sonstige Rechte, sondern auch die Immobiliarvollstreckung. Ein solides Fachwissen ist von höchster Wichtigkeit; dies gilt für die Grundvoraussetzungen, die Einleitung und Durchführung der Zwangsverwertung sowie für die Perspektive einer möglichen Insolvenz des Schuldners. Neben praktischen Beispielen erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit zur Fragestellung und zum Erfahrungsaustausch.

Schwerpunkte

1.    Die Immobilie als Vollstreckungsobjekt
       a.  Alleineigentum
       b.  Gesamthandseigentum   c. Miteigentum

2.    Sicherungsrechte an Grundstücken (Überblick)

3.    Das Zwangsversteigerungsverfahren aus der Sicht des Gläubigers
       a.  Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens (Überblick)
       b.  Geltendmachung von Ansprüchen und Handlungsoptionen des Gläubigers
       c.  Befriedigung im Zwangsversteigerungsverfahren (Verteilungstermin)
4.    Weitere Befriedigungsoptionen eines Gläubigers (Überblick)
5.    Weitere Befriedigungsoptionen eines Gläubigers im Zusammenhang mit Immobiliareigentum
       (Überblick)
6.    Perspektive Insolvenzverfahren: Insolvenzrechtliche Besonderheiten
       a.    Absonderungsrechte §§ 49 ff. InsO
       b.    Rückschlagsperre und Zwangssicherungshypothek
       c.    Eigentümergrundpfandrecht, Rückgewähranspruch und Freigabe der Immobilie

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 24.10.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.11.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.