Seminar-Informationen
Öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Freibäder und Sporthallen gehören zur Grundkultur einer jeden Kommune. Mit ihnen wird das Vereinsleben belebt und der soziale Umgang miteinander gefördert. Die Berechnung der Benutzungsgebühren für diese öffentlichen Einrichtungen ist jedoch mitunter nicht immer einfach. In diesem Seminar lernen Sie diese Hürde zu meistern. Sie bekommen Anleitungen, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes die kostendeckenden Benutzungsgebühren für Sportstätten und öffentliche Gebäude berechnen. Dabei werden außerdem praktische Hinweise und Diskussionen berücksichtigt, sodass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse in der Berechnung von Benutzungsgebühren aneignen wollen sowie Mitarbeitende des Controllings und der Kosten-Leistungs-Rechnung
Schwerpunkte
- Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Freibäder
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Sportförderungsgesetz (SportFG)
- Klären der Gebührentatbestände
- Kostenerfassung & Kostenverteilung
- Kostenumlage
- Gebührenberechnung
- Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
- Übung zur Kalkulation von Benutzungsgebühren
Referent/-in
Thomas Schulze, Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen und kommunale Verbände
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 06.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.04.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar