Der Fachbereich der Kleinkinderbetreuung steht nicht nur wegen des gestiegenen Kostendrucks unter besonderer Beobachtung verschiedener Interessengruppen. In mehreren Bundesländern
liegen mittlerweile Urteile vor, die herausarbeiten, dass Elternbeiträge nicht als Benutzungsgebühren kalkuliert werden dürfen und somit das Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr die rechtliche Kalkulationsgrundlage der Elterngeldberechnung ist.
Neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation vermittelt das Seminar das Vorgehen zur rechtssicheren Berechnung von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII. Hierzu
gehören nicht nur die typischen Betriebskosten, sondern auch kalkulatorische Kostenanteile. Es wird gezeigt, an welchen Punkten der Träger Entscheidungsfreiheit hat und an welchen Punkten ihm Grenzen gesetzt sind. Die Teilnehmenden werden im Seminar Schritt für Schritt an die Thematik herangeführt, bis am Ende alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile kalkuliert und auf die unterschiedlichen Betreuungsgruppen und -zeiten umgelegt sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Berechnung von Elternbeiträgen vertieft. Aktuelle Neuerungen wie Tarifabschlüsse und Änderungen der Betreuungsschlüssel werden berücksichtigt und aufgearbeitet.
– Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Elternbeitrages und weitere Rechtsgrundlagen
– Leistungsproportionalitätsprinzip/ Äquivalenzprinzip
– Ihr KitaG, KiföG o. ä.
– Ansatzfähigkeit von Kosten
– Kostenprognose mit Hilfe von Preisanstiegen
– Umgang mit geplanten Investitionen
– Einzeldarstellung und -ermittlung der Verpflegungsentgelte
– Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen
– Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 205,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.10.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.10.2023.