Seminar-Informationen
Die KI-Verordnung der Europäischen Union greift seit Februar 2025 stufenweise und ab dem 2. August 2026 sind die Hochrisiko-Pflichten zu erfüllen. Zum 9. Dezember 2026 tritt die novellierte Produkthaftungsrichtlinie in Kraft. Bauamtsleitung, Vergabestellen, Architekten und Bauunternehmen stehen vor erheblichem Anpassungsbedarf in Bauverträgen und Vergabeverfahren. Das Tagesseminar führt anhand von fünf praxisnahen Fällen von der KI-VO-Pflichtenkaskade über die werkvertragsrechtliche Einordnung bis zur erklärbaren Vergabeentscheidung. Mustertexte, Checklisten und ein Compliance-Handbuch zum Mitnehmen versetzen die Teilnehmenden in die Lage, am nächsten Werktag eine rechtssichere KI-Praxis in der eigenen Organisation zu verantworten. Das Teilnahmezertifikat wird als Kompetenznachweis gemäß Art. 4 KI-VO ausgestellt. Eigene Praxisfälle der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.
Seminarteilnehmende
Bauamtsleitung und Sachbearbeitung, Vergabestellen kommunaler Auftraggeber, Justiziariat und Rechtsamt, Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen und Generalunternehmer, Bauträger und Bestandshalter; kommunale Abgeordnete mit Bau- und Vergabebezug.
Schwerpunkte
- Die KI-VO-Pflichtenkaskade und der Stufenplan 2025 bis 2027
- Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO und die Produkthaftungsrichtlinie-neu
- KI im Bauvertrag: Werkerfolg, Aufklärungspflicht § 241 II BGB, Mangel § 633 BGB
- Die Nicht-Erfüllungsgehilfen-These und die Beweislastumkehr des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
- KI im Vergaberecht: § 97 GWB, § 127 GWB, Anhang III KI-VO
- Die Black-Box-Begründungsfalle nach § 134 GWB und Versäumnis der Wartepflicht
- Mustertexte und Checklisten zum Mitnehmen
Referent/-in
Henrik Bauer ist spezialisiert auf die Bereiche Bau-, Architekten-, Vergabe-, Immobilien- und Mietrecht, war von 2018 bis 2022 Justiziar im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zuvor 20 Jahre Rechtsanwalt und Dozent in Kiel.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung ab dem 05.08.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.08.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.