Seminar-Informationen

Wie kommt es überhaupt zu Obdachlosigkeit? Nach SGB II und SGB XII können bzw. sollen doch Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird. Wann ist eine Übernahme durch das Jobcenter gerechtfertigt und notwendig? Wann ist das Ordnungsamt zuständig? Wo und wie müssen obdachlose Menschen untergebracht werden? Gibt es Schnittstellen zwischen den Behörden, die in der Praxis optimiert werden können?

Um adäquat beraten und ermessensfehlerfrei über entsprechende Anträge entscheiden zu können, werden im Seminar die aktuellen rechtlichen Grundlagen sowie die einschlägige Rechtsprechung an praktischen Fallbeispielen dargestellt. Zudem werden die aktuellen Entwicklungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Migrant/innen berücksichtigt.

 

Schwerpunkte

·      Entwicklung und Definition von Obdachlosigkeit

·      Gefahrenabwehr

·      Beschaffenheit der Unterkunft

·      Entgeltanspruch der Kommune

·      Sicherstellung, Beschlagnahme und Wiedereinweisung

·      Rechtsgrundlagen des SGB II; XII (§§ 22 SGB II, 34 SGB XII) zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit

·      Umgang mit jugendlichen Obdachlosen

·      Gesetzliche Grundlagen des BGB (§§ 543, 569 BGB)

·      Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz

·      Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2020.