Mitteilungsverordnung in der kommunalen Praxis – Was die erste elektronische Meldesaison gezeigt hat und worauf es jetzt ankommt (überarbeitetes Online-Seminar)

06-11-2026 (09:00 - 12:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Die Mitteilungen nach der Mitteilungsverordnung sind elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die erste verpflichtende Übermittlungsrunde liegt hinter den Kommunalverwaltungen. Sie hat in vielen Häusern ein wiederkehrendes Muster offengelegt. Die Steuer-Identifikationsnummer fehlt, weil sie im Antragsverfahren nie erhoben wurde. Unterschiedliche Ämter vertreten zu vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Rechtsauffassungen. Und die Frage, wer die Zahlungen an einen Empfänger über die Ämtergrenzen hinweg zusammenführt, ist vielerorts ungeklärt geblieben. Das Seminar setzt an diesen Punkten an. Anhand typischer kommunaler Sachverhalte arbeiten wir heraus, welche Vorgänge mitzuteilen sind und welche nicht. Ebenso behandeln wir den organisatorischen Teil der Aufgabe. Die mitteilungspflichtigen Zahlungen entstehen in den Fachämtern, übermittelt wird an zentraler Stelle. Wo diese Kette nicht beschrieben ist, gehen einzelne Vorgänge verloren. Für die Verwaltung ist die Mitteilungspflicht damit ein Compliance-Thema. Sie verteilt sich über mehrere Organisationseinheiten, unterliegt festen Jahresfristen und muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Das Seminar zeigt, wie sich diese Anforderungen im laufenden Betrieb abbilden lassen. Die BMF-Schreiben vom 26. September 2023, 12. Dezember 2024 und 7. Juli 2025 zeigen, wie kleinteilig die Abgrenzung im Einzelfall ausfällt. Ohne Prüfschema gelangt man hier schnell zu einer fehlerhaften Einschätzung. Das Seminar bereitet diese Vorgaben praxisnah auf und richtet sich speziell an Kommunalverwaltungen.

Seminarteilnehmende

Das Seminar richtet sich an alle Organisationseinheiten, in denen mitteilungspflichtige Vorgänge entstehen, also nicht allein an die übermittelnde Stelle.

  • Kämmerei, Kasse, Steueramt für Bündelung, Übermittlung und Fristenüberwachung
  • Ordnungs- und Gewerbeamt für Erlaubnisse, Gestattungen und Entschädigungen
  • Sozial- und Jugendamt für Leistungen an Pflegepersonen, Betreuer und Honorarkräfte
  • Bauamt und Wirtschaftsförderung für Zuschüsse, Förderungen und Entschädigungen
  • Rechtsamt, Personalamt, Kommunalaufsicht sowie
  • behördliche Datenschutzbeauftragte und weitere Interessierte.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Schwerpunkte

  • Zweck der Mitteilungsverordnung und Kreis der mitteilungspflichtigen Stellen
  • Erfahrungen aus der ersten elektronischen Meldesaison und die häufigsten Fehlerquellen in Kommunalverwaltungen
  • Abgrenzung der mitteilungspflichtigen Vorgänge bei Zahlungen, Zuschüssen, Entschädigungen, Aufwandsersatz und Sachleistungen
  • Allgemeine und besondere Ausnahmen sowie die Freigrenze von 3.000 Euro je Empfänger und Kalenderjahr über Ämtergrenzen hinweg
  • Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum, Erhebung beim Empfänger und subsidiäre Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Übermittlungsverfahren im Vergleich, Massendatenschnittstelle und Kleinmelderlösung über ELSTER, Fristen für das Kalenderjahr 2026
  • Korrektur und Storno fehlerhafter oder unterbliebener Mitteilungen aus den Vorjahren
  • Kurzer Hinweis zum Datenschutz mit Rechtsgrundlage der Übermittlung, Zweckbindung der erhobenen Daten und Information der Betroffenen
  • Zuständigkeiten in der Verwaltung, Abgrenzung zwischen Fachamt, Kasse und Kämmerei sowie Dokumentation für die Rechnungsprüfung
  • Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Sebastian Bast

Steuerberater und Betriebswirt Sebastian Bast (B.Sc.), Partner der Terpitz Bast Ronneberger WPG StBG mit Sitz in Leipzig

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung ab dem 23.10.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.11.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

170.00 € zzgl. 19% MwSt.
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