Seminar-Informationen
Niedersachsen hat den vom Beamtenstatusgesetz eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung des Nebentätigkeitsrechts genutzt. Zwar sind Routinegenehmigungen nicht mehr erforderlich, Zweifelsfragen z. B. bei Feuerwehrleuten, Verbote und disziplinarische Verstöße sind aber wichtiger geworden.
Für Tarifbeschäftigte wurde das geschriebene Nebentätigkeitsrecht mit der Einführung des TVöD vereinfacht. Dadurch wachsen die Anforderungen an die selbständige Entscheidungspraxis der Dienststelle.
Im Seminar werden die Einzelheiten der Rechtslage, Anforderungen an Prüfung und Verbot
intensiv besprochen. Fälle und Fragen der Teilnehmenden werden erörtert und beantwortet.
Seminarteilnehmende
Personalamt, Personalrat, Führungskräfte
Schwerpunkte
1. Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts
2. Anzeigepflichten
3. Anzeigefreie Tätigkeiten
4. Verbote
5. Feuerwehrschichten und Nebentätigkeit
6. Rechtsschutzmöglichkeiten
7. Disziplinarrecht: z. B. Nebentätigkeit bei Krankschreibung
8. Übersicht über praxisrelevante Gerichtsentscheidungen und Maßnahmen
9. Tarifvertragliche Regelungen
10. Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
11. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Referent/-in
Ministerialrat Gerhard Wittmer, Dozent von BITEG-Seminaren seit über 20 Jahren
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.11.2020.
Veranstaltungsort
Hotel Loccumer Hof, Kurt-Schumacher-Straße 14/16, 30159, Hannover
Hannover
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