Seminar-Informationen
Etliche neue gesetzliche Regelungen, ab 1.1.2025 gelten etwa neue Bekanntgabefiktionsfristen – und die Rechtsprechung – führen zu Veränderungen in wichtigen Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts. Dies bedeutet neue Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Verwaltungsbehörden – aber auch rechtliche Herausforderungen. In dieser Veranstaltung wird der rechtssichere Umgang mit neuen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften praxisnah vermittelt, um Fallstricke zu meiden.
Seminarteilnehmende
Alle Verwaltungsmitarbeitende, die das VwVfG anwenden.
Nicht für Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Schwerpunkte
- „Elektronisches Verwaltungshandeln“ – § 3a VwVfG und die Bewertung der E-Mail
- Besondere Arten von Verwaltungsakten: Allgemeinverfügung, vollautomatisierter VA (§ 35a VwVfG) und Genehmigungsfiktion (§ 42a VwVfG)
- Probleme der Rechtsbehelfsbelehrung im Lichte des BVerwG
- Änderungen im Zustellungsrecht, § 41 VwVfG
- Beschleunigungs- und Beratungspflichten der Behörde (§§ 25, 71c VwVfG)
- Rechtsprechungsübersicht zu Verfahrensfehlern
Referent/-in
Prof. Dr. Barthel, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt ist seit über 20 Jahren hauptberuflich Rechtsdozent an Bildungseinrichtungen sowie als Autor u. a. zum Verwaltungsrecht tätig.
Prof. Barthel ist Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal Kassel und Verfasser des „Gaedke“, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, (neue) 13. Auflage, Köln 2022.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 10.01.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.01.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.