Nutzung von Fotos – intern und in der Öffentlichkeitsarbeit

22-07-2021 (10:00 - 11:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Immer wieder tauchen in der Verwaltung Fragen bei der Nutzung von Fotos auf, z. B.:

–       Welche Regeln gelten: Kunsturhebergesetz, DSGVO, Urheberrecht?

–       Brauche ich die Einwilligung der/des Abgebildeten und des Fotografen?

–       Was passiert, wenn ich Rechte verletze?

–       Muss ich es als Beschäftigte/r dulden, dass Fotos von mir verwendet werden?

In kompakter Form gibt dieses Onlineseminar Antworten zum rechtssicheren Umgang mit Fotografien.

Seminarteilnehmende

Verantwortliche und Sachbearbeitende für Öffentlichkeitsarbeit, Online-Präsentationen, Amtsblätter, Kulturbereich von Kommunen, Landkreisen und kommunalen Verbänden

 

Schwerpunkte

1.    Rechte der Abgebildeten (Recht am eigenen Bild)

2.    Die Einwilligung und Ausnahmen vom Einwillungserfordernis

3.    Nutzung fremder Fotos – Rechte des Fotografen

 

Seminar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Referent/-in

Oliver F. Hoff, Rechtsanwalt, seit 2008 Dozent von BITEG-Seminaren zum Datenschutz, war über 12 Jahre Mitarbeiter der Landesdatenschutzbeauftragten im Land Brandenburg

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 08.07.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.07.2021.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.