Seminar-Informationen
Eine einmal erfolgte Eingruppierung eines Arbeitnehmers ist – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – keineswegs dauerhaft bindend. Aufgrund der Komplexität des Eingruppierungsrechts kommt es häufiger vor, dass Beschäftigte einer Entgeltgruppe zugeordnet sind, auf die sie tatsächlich keinen tariflichen Anspruch haben. Für Arbeitgeber stellt sich in solchen Fällen regelmäßig die Frage, wie mit einer fehlerhaften Eingruppierung rechtssicher umzugehen ist. Das Seminar widmet sich schwerpunktmäßig der Rückgruppierung in der Praxis. Unter Berücksichtigung aktueller tariflicher Entwicklungen sowie der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts werden rechtliche Grundlagen, typische Problemstellungen und praktische Lösungsansätze erläutert. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Fragen aus der Praxis einzubringen und zu diskutieren. Ergänzend erhalten sie umfangreiche Seminarunterlagen sowie eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung.
Seminarteilnehmende
Fortgeschrittene Mitarbeitende aus Personalstellen, Juristinnen und Juristen sowie weitere mit Eingruppierungsfragen befasste Beschäftigte
Schwerpunkte
- Die deklaratorische Bedeutung der Eingruppierung
- Die konstitutive Bedeutung der Eingruppierung
- Wesensmerkmale der Rückgruppierung
- Bedeutung der Größe der Arbeitsvorgänge für das Bewertungsergebnis
- Aufspaltungsverbot
- Auslegung und Anwendung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale
- Tätigkeitsmerkmal „selbständige Leistungen“ als Dauerproblem
- Zugewachsene höherwertige Tätigkeit
- Rechtliche Qualität einer Eingruppierungsentscheidung
- Korrektur eines Bewertungsirrtums durch Rückgruppierung
- Rückgruppierung aufgrund einer Änderungskündigung
- Rückgruppierung aufgrund betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements
- Beteiligungsrechte der Personalvertretung bei Rückgruppierung
- Eingruppierungsfeststellungsklage
- Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden
Referent/-in
Verwaltungsdirektor Hans Bertels, Dozent von BITEG-Seminaren seit 1997
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 25.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.07.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.