Seminar-Informationen
Als besondere Form der öffentlich-rechtlichen Verträge sind die gängigsten städtebaulichen Vertragstypen in § 11 und § 12 BauGB ausdrücklich, aber nicht abschließend im Baugesetzbuch normiert. In der Praxis stellen städtebauliche Verträge einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung dar. Die städtebauliche Entwicklung der Kommunen findet heutzutage regelmäßig unter vertraglicher Einbeziehung von Investoren als Vorhabenträger, u.a bei neuen PV- und WEA-Freiflächenparks statt. Das Web-Seminar nimmt mit den städtebaulichen Verträgen daher einen Bereich in den Blick, der wohl jede kommunale Bauverwaltung in den verschiedensten Konstellationen beschäftigen dürfte.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende der Kommunen, die mit städtebaulichen Verträgen in der Praxis möglicherweise bislang weniger befasst waren, sich nun aber aus verschiedenen Gründen mit diesem Themenkomplex verstärkt auseinandersetzen
Das Seminar bietet sich auch zum Auffrischen der Kenntnisse an.
Schwerpunkte
- Vertragsarten und wichtigste Regelungsinhalte
- Anforderungen an städtebauliche Verträge
- Vertragsgestaltung
- Absicherung von Planungszielen
- Abwägungsrelevante Regelungen
- Städtebauliche Vertragstypen im Einzelnen, u.a. Verträge bei PV -und WEA-Freiflächenanlagen
- Rahmenvertrag
- Kostenübernahmevertrag
- Erschließungsvertrag
- Folgekostenvertrag
- Durchführungsvertrag
- Fehlerfolgen
Referent/-in
Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Beigeordneter a.D., Fachautor und Kommentator zum Melderecht
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 195,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.02.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.02.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.