Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein wichtiges Instrument der Personalarbeit. Sie muss gängige Fehler bei befristeten Arbeitsverträgen kennen und vermeiden, um nicht schwer kündbare Dauerarbeitsverhältnisse zu riskieren. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die „Kettenbefristung“ bei Dauervertretungsbedarf, die Verlängerung befristeter Verträge ist riskant.
Der Umgang mit Teilzeitanträgen von Beschäftigten ist mit Fehlern behaftet, die Personalsachbearbeitende kennen sollten. Hinzu kommt die ständig neue Rechtsprechung zum Befristungsrecht.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der sachgrundlosen und Sachgrundbefristung, zeigt die Unterschiede und Kombinationsmöglichkeiten zwischen beiden Befristungsarten und wann es taktisch sinnvoll ist, Mitarbeiter mit oder ohne Sachgrund zu beschäftigen, und es zeigt, wie man einen befristeten Arbeitsvertrag rechtssicher verlängert.
· Grundlagen des Teilzeit- und Befristungsrechts
a. Anwendungsbereich des TzBfG
b. Benachteiligungsverbot
· Befristungsrecht
o Allgemein
§ Vorteile & Nachteile einer Befristung
§ Rechtsgrundlagen des Befristungsrechts
§ Befristungsarten
§ Schriftform der Befristung
o Befristung ohne Sachgrund
§ Vorgaben des TzBfG
§ Besonderheiten in Tarifverträgen
o Befristung mit Sachgrund
§ Sachgründe im Überblick
§ Anforderungen an den Sachgrund
§ Problem: Kettenbefristung
§ Sachgründe aus der Rechtsprechung
§ Besonderheiten in Tarifverträgen
o Fortsetzung, Nachträgliche Befristung, Beendigung
§ Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
§ Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
§ Beendigung befristeter Arbeitsverträge
o Beteiligung der Personalvertretung
o Folgen unwirksamer Befristungen und gerichtliche Überprüfung
· Teilzeitbeschäftigung
o Allgemein
§ Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit
§ Rechtsquellen der Teilzeitarbeit
§ Begriff der Teilzeitbeschäftigung
o Teilzeitanspruch nach TzBfG
§ Ordnungsgemäßer Antrag
§ Antragsfrist
§ Verteilung der Arbeitszeit
o Ablehnungsgründe des AG
o Besonderheiten in Tarifverträgen
o Beteiligung der Personalvertretung
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.12.2020.