Seminar-Informationen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein wichtiges Instrument der Personalarbeit. Sie muss gängige Fehler bei befristeten Arbeitsverträgen kennen und vermeiden, um nicht schwer kündbare Dauerarbeitsverhältnisse zu riskieren. So stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die „Kettenbefristung“ bei Dauervertretungsbedarf. Auch die Verlängerung befristeter Verträge ist riskant. Hinzu kommt die ständig neue Rechtsprechung zum Befristungsrecht.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über das aktuelle Teilzeit- und Befristungsrecht.

Schwerpunkte

1.    Grundlagen des Befristungsrechts
2.    Befristungsrecht

a.    Allgemein

–  Vorteile & Nachteile einer Befristung 

–  Rechtsgrundlagen des Befristungsrechts 

–  Befristungsarten

–  Schriftform der Befristung b. Befristung ohne Sachgrund

–  Vorgaben des TzBfG 

–  Besonderheiten in Tarifverträgen    

c.    Befristung mit Sachgrund

–  Sachgründe im Überblick     /    Anforderungen an den Sachgrund

–  Problem: Kettenbefristung  
–  Sachgründe aus der Rechtsprechung
–  Besonderheiten in Tarifverträgen    
d.    Fortsetzung, Nachträgliche Befristung, Beendigung
–  Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
–  Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
–  Beendigung befristeter Arbeitsverträge

e.    Beteiligung der Personalvertretung
f.    Folgen unwirksamer Befristungen und gerichtliche Überprüfung
3.    Teilzeitbeschäftigung
a.    Allgemein
–  Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit 
–  Rechtsquellen der Teilzeitarbeit
–  Begriff der Teilzeitbeschäftigung
b.    Teilzeitanspruch nach TzBfG
–  Ordnungsgemäßer Antrag 
–  Antragsfrist 
–  Verteilung der Arbeitszeit
c.    Ablehnungsgründe des AG
d.    Besonderheiten in Tarifverträgen    
e.    Beteiligung der Personalvertretung

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 12.06.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.07.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.