Überwachung des ruhenden Verkehrs für Fortgeschrittene

03-11-2026 (09:00 - 15:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Ersatzvornahme, OWiG, „Halterhaftung“ und aktuelle Rechtsprechung

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs entstehen gerade in schwierigen Einzelfällen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen: Wann greift die „Halterhaftung“? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt werden? Wie läuft das anschließende Bußgeld- bzw. Verwaltungsverfahren ab und welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung für die tägliche Praxis? Das Seminar richtet sich an Beschäftigte mit ersten Erfahrungen in der Verkehrsüberwachung und vertieft ausgewählte Rechts- und Praxisfragen. Neben Zuständigkeiten und Ermächtigungsgrundlagen werden insbesondere Halterhaftung, Ersatzvornahmen, das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen behandelt. Eigene Fälle und Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.  

Seminarteilnehmende

Mitarbeitende im Innen- und Außendienst, die bereits über erste Kenntnisse oder praktische Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs verfügen und ihr Wissen zu anspruchsvolleren Rechts- und Praxisfragen vertiefen möchten.

Schwerpunkte

  • Kurzes Resümee des Grundlagenkurses
  • Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
  • 25a StVG (Straßenverkehrsgesetz) – die „Halterhaftung“
  • Ersatzvornahmen (Abschleppen, Sicherstellung, Umsetzen)
  • Sondernutzung
  • Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) – der „kleine Bruder“ des Strafrechts
  • Das Bußgeldverfahren als Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Aus der Rechtsprechung
  • Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Wunschthema der Teilnehmer (optional)

Referent/-in

Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.10.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.11.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

185.00 € zzgl. 19% MwSt.
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