Seminar-Informationen
Ersatzvornahme, OWiG, „Halterhaftung“ und aktuelle Rechtsprechung
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs entstehen gerade in schwierigen Einzelfällen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen: Wann greift die „Halterhaftung“? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt werden? Wie läuft das anschließende Bußgeld- bzw. Verwaltungsverfahren ab und welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung für die tägliche Praxis? Das Seminar richtet sich an Beschäftigte mit ersten Erfahrungen in der Verkehrsüberwachung und vertieft ausgewählte Rechts- und Praxisfragen. Neben Zuständigkeiten und Ermächtigungsgrundlagen werden insbesondere Halterhaftung, Ersatzvornahmen, das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen behandelt. Eigene Fälle und Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende im Innen- und Außendienst, die bereits über erste Kenntnisse oder praktische Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs verfügen und ihr Wissen zu anspruchsvolleren Rechts- und Praxisfragen vertiefen möchten.
Schwerpunkte
- Kurzes Resümee des Grundlagenkurses
- Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
- 25a StVG (Straßenverkehrsgesetz) – die „Halterhaftung“
- Ersatzvornahmen (Abschleppen, Sicherstellung, Umsetzen)
- Sondernutzung
- Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) – der „kleine Bruder“ des Strafrechts
- Das Bußgeldverfahren als Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Aus der Rechtsprechung
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 225,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.09.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.09.2026.
Veranstaltungsort
Hotel Kaiserhof Münster, Bahnhofstraße 14, 48143, Münster
Münster
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