Überwachung des ruhenden Verkehrs für Fortgeschrittene

29-09-2026 (09:00 - 16:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Ersatzvornahme, OWiG, „Halterhaftung“ und aktuelle Rechtsprechung

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs entstehen gerade in schwierigen Einzelfällen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen: Wann greift die „Halterhaftung“? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt werden? Wie läuft das anschließende Bußgeld- bzw. Verwaltungsverfahren ab und welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung für die tägliche Praxis? Das Seminar richtet sich an Beschäftigte mit ersten Erfahrungen in der Verkehrsüberwachung und vertieft ausgewählte Rechts- und Praxisfragen. Neben Zuständigkeiten und Ermächtigungsgrundlagen werden insbesondere Halterhaftung, Ersatzvornahmen, das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen behandelt. Eigene Fälle und Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.  

Die vorherige Teilnahme am Grundlagenkurs am 28.09. wird empfohlen.

Seminarteilnehmende

Mitarbeitende im Innen- und Außendienst, die bereits über erste Kenntnisse oder praktische Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs verfügen und ihr Wissen zu anspruchsvolleren Rechts- und Praxisfragen vertiefen möchten.

 

Schwerpunkte

  • Kurzes Resümee des Grundlagenkurses
  • Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
  • 25a StVG (Straßenverkehrsgesetz) – die „Halterhaftung“
  • Ersatzvornahmen (Abschleppen, Sicherstellung, Umsetzen)
  • Sondernutzung
  • Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) – der „kleine Bruder“ des Strafrechts
  • Das Bußgeldverfahren als Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Aus der Rechtsprechung
  • Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 225,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 15.09.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.10.2026.

Veranstaltungsort

EEZ – ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland, Osterbusch 2, 26607, Aurich

Aurich

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225.00 € zzgl. 19% MwSt.
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