Seminar-Informationen
Neue Gestaltungsspielräume für Kommunen durch aktuelle BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit zwei Schreiben vom 1. April 2026 seine Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerlichen Organschaft sowie zu den Korrekturmechanismen im Organkreis grundlegend präzisiert. Hieraus ergeben sich für Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts neue Gestaltungsmöglichkeiten und praxisrelevante Fragestellungen. Das Seminar vermittelt zunächst die Grundlagen der umsatzsteuerlichen Organschaft und erläutert anschließend die Auswirkungen der neuen BMF-Schreiben anhand typischer Praxisfälle. Die Referenten beleuchten die Änderungen aus Sicht der Finanzverwaltung und der steuerlichen Beratung und zeigen auf, welche Handlungsspielräume sich künftig für Kommunen ergeben. Fragen und Erfahrungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.
Seminarteilnehmende
Kämmerei, Steueramt, Rechnungsprüfung
Schwerpunkte
- Einführung in die rechtlichen Grundlagen der umsatzsteuerlichen Organschaft und die eintretenden Rechtsfolgen für die Unternehmereigenschaft und Steuerschuldnerschaft
- Bedeutung der Organschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere im Rahmen der Personalgestellung
- Nichtsteuerbarkeit entgeltlicher Innenumsätze auch bei Verwendung des Leistungsbezugs für nichtwirtschaftliche Zwecke im engeren Sinne, d. h. für hoheitliche Zwecke, beim Organträger
- Vorsteuerkorrektur für Leistungsbezüge im Organkreis nach Maßgabe von § 15a UStG, § 44 UStDV
- (Nicht)Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben im Organkreis nach § 3 Absatz 9a Nr. 2 UStG
Referent/-in
Klaus Salomon, Ministerialrat a. D., jetzt Steuerberater und Dozent (Steuerrecht, Compliance)
Thomas Czech, Sachbearbeiter im Umsatzsteuerreferat des Finanzministeriums
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung ab dem 06.10.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.10.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.