Seminar-Informationen
Aktuelle Änderungen, neue Anforderungen und kommunale Praxis
Das Bundesmeldegesetz befindet sich seit 2024 in einem kontinuierlichen Reformprozess. Neue Vorgaben aus dem Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz, dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie geplante Änderungen durch das 3. BMG‑Änderungsgesetz verändern die tägliche Arbeit der Meldebehörden spürbar. Dieses Seminar vermittelt kompakt und praxisnah alle aktuellen Entwicklungen und zeigt auf, welche Regelungen bereits gelten und welche Änderungen sich in der Gesetzgebung befinden. Die Teilnehmenden erhalten eine rechtssichere Orientierung, wie die Änderungen in der täglichen Praxis umzusetzen sind, welche Übergangsregelungen gelten und welche Punkte in der Dienstanweisung angepasst werden müssen. Aktuelle Rechtsprechung und Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis runden das Seminar ab.
Seminarteilnehmende
Fachkräfte und Beschäftigte aus Kommunalverwaltungen und Aufsichtsbehörden
Schwerpunkte
Neuerungen im Melderecht (Stand 2027)
– Reformschritte seit 2024: ua. WDModG, BEG IV, SBGG,
– Auswirkungen auf Meldebehörden, Fachverfahren und Verwaltungsabläufe
Speicherung von Daten
– Künstlernamen: neue Anforderungen an Nachweise und Eintragung
– Gesetzliche Vertreter: Klarstellungen bei Sorge‑ und Vertretungsrecht
Haupt‑ und Nebenwohnung, Problemfälle
Problemstellungen bei minderjährigen Personen
– Hauptwohnung bei getrenntlebenden Eltern
– Sorgerechtsnachweise und Vertretungsbefugnisse
– Meldepflichten bei Pflegefamilien, Heimen und betreuten Wohnformen
– Datenübermittlung an Jugendämter
Auskunftssperren
– Erweiterte Schutzmechanismen durch SBGG und Gewaltschutz
– Neue Fallgruppen und Prüfpflichten
– Verlängerung, Dokumentation und Nachweisführung
Melderegisterauskünfte Problemfälle
Aktuelle Rechtsprechung (2025–2027)
Referent/-in
Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Beigeordneter a.D., Fachautor und Kommentator zum Melderecht
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 195,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 05.01.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.01.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.