Seminar-Informationen

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. Trotzdem treten in der Praxis häufig Fragen auf wie: Wieviel, wie und vor allem: wann?

Das Seminar vermittelt auf Basis der aktuellen umfangreichen Rechtsprechungen des EuGH und BAG die nötigen Kenntnisse des Urlaubsrechts und dessen Umsetzung in der Praxis.

·      Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

o              Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag

o              Urlaubsdauer, Urlaubsanspruch, Zwangsurlaub, z. B. bei Brückentagen

o              Wartezeit, Teilurlaub, Übertragung von Urlaub

o              Urlaubsausschlussfristen im Arbeits- und Tarifvertrag

·      Mitbestimmung der Personalvertretung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

o              Aufstellung des Urlaubsplans; Vorrangregelungen

o              Zahl der zusammenhängenden Urlaubstage

o              Regelungen zu Sonderurlaub, unbezahltem Urlaub

·      Weitere Mitbestimmungsrechte beim Urlaub

o              Mitbestimmung bei Lage und Dauer von Betriebsferien

o              Mitbestimmung bei Urlaubssperren

o              Festlegung des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer in Streitfällen

·      Handlungsmöglichkeiten in Konflikten bei der einzelnen Urlaubsgewährung

o              Ablehnung von Urlaub

o              Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs

o              Erkrankung im Urlaub

o              Arbeit im Urlaub

·      Aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH zum Urlaub

o              Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

o              Urlaubsübertragung bei Langzeiterkrankung

o              Vorgaben des EuGH zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen

·      Zusatzurlaub für besondere Arbeitnehmergruppen – Diskriminierung?

o              Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum altersabhängigen Mehrurlaub

o              Längerer Erholungsurlaub für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

o              Elternzeit und Mutterschutzurlaub

o              Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.02.2020.