Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. Trotzdem treten in der Praxis häufig Fragen auf wie: Wieviel, wie und vor allem: wann?
Das Seminar vermittelt auf Basis der aktuellen umfangreichen Rechtsprechungen des EuGH und BAG die nötigen Kenntnisse des Urlaubsrechts und dessen Umsetzung in der Praxis.
· Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs
o Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
o Urlaubsdauer, Urlaubsanspruch, Zwangsurlaub, z. B. bei Brückentagen
o Wartezeit, Teilurlaub, Übertragung von Urlaub
o Urlaubsausschlussfristen im Arbeits- und Tarifvertrag
· Mitbestimmung der Personalvertretung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen
o Aufstellung des Urlaubsplans; Vorrangregelungen
o Zahl der zusammenhängenden Urlaubstage
o Regelungen zu Sonderurlaub, unbezahltem Urlaub
· Weitere Mitbestimmungsrechte beim Urlaub
o Mitbestimmung bei Lage und Dauer von Betriebsferien
o Mitbestimmung bei Urlaubssperren
o Festlegung des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer in Streitfällen
· Handlungsmöglichkeiten in Konflikten bei der einzelnen Urlaubsgewährung
o Ablehnung von Urlaub
o Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs
o Erkrankung im Urlaub
o Arbeit im Urlaub
· Aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH zum Urlaub
o Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
o Urlaubsübertragung bei Langzeiterkrankung
o Vorgaben des EuGH zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
· Zusatzurlaub für besondere Arbeitnehmergruppen – Diskriminierung?
o Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum altersabhängigen Mehrurlaub
o Längerer Erholungsurlaub für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
o Elternzeit und Mutterschutzurlaub
o Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.02.2020.