Seminar-Informationen

Mit der Einführung der Doppik in den Kommunen wird die Verrechnung von Vorleistungen zwischen den Produkten eines Haushaltes gefordert. In der Praxis stellt sich in Anbetracht knapper Ressourcen die Frage wie diese Anforderung mit minimalem Aufwand erfüllt werden kann. Das Seminar stellt den Teilnehmern die „Abkürzungen“ bei der Umsetzung der internen Leistungsverrechnung vor, in dem die Vereinfachungsmöglichkeiten der internen Leistungsverrechnung erläutert werden. Die Teilnehmer werden befähigt die rechtlichen Anforderungen z.B. aus der jeweiligen Haushaltsverordnung oder den Kommunalabgabengesetzen zu erfüllen, ohne dabei einen immensen Aufwand zu produzieren oder bares Geld durch die fehlende oder zu geringe Kalkulation der Gemeinkosten zu verschenken. Ebenso besteht die Gefahr von Steuernachzahlungen durch unvollständige Kostendarstellungen. Anhand praktischer Übungen werden die erläuterten Verfahren dargestellt und die Teilnehmer in deren Anwendung geschult.

Schwerpunkte

•   Interne Leistungsverrechnung als Aufgabe der KLR

•   Konzeptionelle Voraussetzungen

•   KGSt-Pauschalsätze selbst ausrechnen

•   Vereinfachte Umlageverfahren und deren Einfluss auf die ILV

•   Ausgestaltung der Vereinfachung der Umlagen zur Umsetzung der ILV

•   Möglichkeiten zur Automatisierung der ILV in der KLR-Software

•   Grenzen der Vereinfachung der internen Leistungsverrechnung

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 30.09.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.10.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.