Zur Eingruppierung Beschäftigter im Bereich Vollziehung/Vollstreckung gibt es immer Fragen und Diskussionen. 2016 erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass deren Tätigkeit hochqualifiziert, selbständig und eigenverantwortlich ist und daher angemessen vergütet werden muss.
Das Seminar erläutert das Urteil und seine Umsetzung in der Verwaltung. Teilnehmende erhalten Anregungen und Hilfestellungen für die Stellenplatzbeschreibung und ein entsprechendes Muster. Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden und ein Erfahrungsaustausch gehören dazu.
· Erläuterungen des Urteils des LAG Hamm
· Die Stellenplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst
· Fehler in der Stellenplatzbeschreibung und deren Vermeidung
· Begründung der selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit
· Besondere Heraushebungsmerkmale im Außendienst
· Tiefgründige Kenntnisse, nicht nur bezogen auf die Vollstreckung, als eine weitere Grundlage der Eingruppierung
· Die selbständigen Leistungen der Vollziehungsbediensteten im rechtserheblichen Ausmaß in enger
Verbindung zum gründlichen Fach- und Erfahrungswissen
· Muster und dessen Anwendung
· Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.09.2020.