Garagen und Erholungsgrundstücke werfen in der kommunalen Verwaltungspraxis noch viele Fragen auf. So eröffnete der Ablauf gesetzlicher Fristen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz bei Garagen größere Handlungsspielräume, die alle Liegenschaftsverwaltungen nutzten sollten. Auch fehlerhafte BGB-Verträge der 90ger Jahre werfen Fragen auf. So wird das BGB-Vertrags-recht für den Neuabschluss von Verträgen wichtig. Und: Über die notwendigen und empfehlenswerten Vertragsklauseln in neu abzuschließenden Verträgen besteht oft noch Unsicherheit.
Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen wie Möglichkeiten und bietet Raum zur Erörterung von Fragen und Problemen aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden.
1. Abgrenzung weiterführender Altverträge von neuen BGB-Verträgen
2. Vertragsübernahme zwischen Nutzern und Dritten
3. Verkauf/Übergang der Baulichkeit
4. Erörterung kommunaler Handlungsstrategien
5. Erhöhung des Nutzungsentgeltes
6. Neuabschluss, insbesondere von Garagenmietverträgen
7. Vergleich von Musterverträgen, Analyse der von Teilnehmenden mitgebrachten Verträgen
8. Häufige Fehler beim Neuabschluss nach BGB
9. Vertragliche Regelungen zum Eigentumsübergang
10. Verlagerung von Verkehrssicherungspflichten
11. Behandlung von Instandhaltungsaufgaben
12. Betriebskostenhandhabung
13. Öffentliche Lasten und Abgaben
14. Steuerfragen
15. Noch offene Sachenrechtsbereinigungsfälle und Lösungsgestaltungen dazu
16. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Wohnungsunternehmen/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.11.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.11.2021.
05-03-2024
09:00 - 15:30 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.