Seminar-Informationen
Belastende Verwaltungsakte, mit denen ein Tun oder eine Unterlassung verlangt wird, bedürfen häufig der zwangsweisen Durchsetzung. Bereits bei der Androhung von Zwangsmitteln, aber auch im Verfahren der Vollstreckung lauern zahlreiche Fehlerfallen. In diesem Seminar werden Ihnen anhand praktischer Fälle aus verschiedenen Fachbereichen die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt, Zwangsmaßnahmen effektiv und rechtbehelfssicher durchzuführen.
Seminarteilnehmende
Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bauaufsicht, Infektionsschutz und alle Mitarbeiter/innen, die Verwaltungszwang anwenden
Nur für Teilnehmende aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen
Schwerpunkte
- Rechtliche Voraussetzungen des Verwaltungszwangs
- Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung
- Auswahl von Zwangsmitteln
- Androhung, Festsetzung und Durchführung des Zwanges
- Kosten
- Unmittelbare Anwendung von Zwang
- Aktuelle Rechtsprechung
- Fragen der Teilnehmenden
Referent/-in
Prof. Dr. Barthel, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt, Professor für Verwaltungsrecht an der HSVN Hannover, ist seit über 20 Jahren hauptberuflich Rechtsdozent an Bildungseinrichtungen sowie als Autor u. a. zum Verwaltungsrecht tätig. Er ist Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal Kassel und Verfasser des „Gaedke“, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, (neue) 13. Auflage, Köln 2022.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung ab dem 08.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.