Seminar-Informationen
Die Liste möglicher Umstände, die Arbeitgeber berechtigen, das Verhalten von Arbeitnehmern abzumahnen, ist lang. Aber auch die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung sowie ebenso wirksame Kündigung sind zahlreich und kompliziert. Abmahnungen und Kündigungen müssen formell und inhaltlich mängelfrei sein, da sie sonst unwirksam sind, ihr Ziel verfehlen und dem Ruf der Verwaltung schaden. Das Seminar legt die aktuelle Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde und zeigt, wie Abmahnungen und Kündigungen „wasserdicht“ gemacht werden. Neben sehr umfangreichen Seminarunterlagen erhalten die Teilnehmenden eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung und die Gelegenheit zu Fragenstellungen und zum Erfahrungsaustausch.
Seminarteilnehmende
Führungskräfte, Personalamt, Rechtsamt, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte, Kommunalaufsicht
Schwerpunkte
- Definition der Abmahnung
- Aufbau, Inhalt, richtige Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung
- Anzahl der Abmahnungen
- Mündliche Abmahnung
- Vorherige Anhörung
- Abmahnung und Ermahnung
- Sachverhalte für die Erteilung von Abmahnungen
- Zuständigkeit für die Erteilung von Abmahnungen
- Die Abmahnung als die Kündigung vorbereitende Maßnahme
- Abmahnung und außerordentliche Kündigung
- Abmahnung und Bagatellkündigung
- Die Möglichkeiten der Kündigung
- Formvorschriften und Fristerfordernisse
- Verwirkung einer Abmahnung
- Aufnahme in die Personalakte und Entfernung/Verfallsdatum
- Rechtsschutzmöglichkeiten
- Mitwirkungsrechte der Personalvertretung
- Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden
Referent/-in
Verwaltungsdirektor Hans Bertels, Dozent von BITEG-Seminaren seit 1997
Teilnahmebedingungen
Führungskräfte, Personalamt, Rechtsamt, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte, Kommunalaufsicht
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.