Seminar-Informationen
Der Winterdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Verkehrssicherungspflicht. Schnee- und Eisglätte stellen erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmende dar und erfordern von Kommunen ein rechtssicheres, organisatorisch sauberes und praktikables Vorgehen. Fehler bei Planung, Durchführung oder Dokumentation können schnell zu Haftungsfällen führen. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die rechtlichen Grundlagen und organisatorischen Anforderungen des Winterdienstes. Behandelt werden insbesondere Zuständigkeiten, Umfang und Grenzen der Räum- und Streupflicht, haftungsrechtliche Fragestellungen sowie die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation. Eigene Erfahrungen und Fragestellungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht und werden gemeinsam besprochen.
Seminarteilnehmende
Ordnungsamt, Bauamt, Rechtsamt, Kommunalaufsicht, SG-Versicherungen, Planungsbüros, Betriebshof
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen der Verkehrssicherungspflicht beim Winterdienst
- Die Zumutbarkeit der Räum- und Streupflicht, gefährliche und verkehrswichtige Stellen, Zeitraum der Räum- und Streupflicht
- Der Schutz des Fußgängerverkehrs, Gehwege
- Übertragung der Pflichten auf die Anlieger, Grundstücks- und Erschließungsbegriff
- Logistik und Organisation des Winterdienstes, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
- Privatisierung des Winterdienstes, Werkvertrag oder Dienstvertrag?
- Beschwerdemanagement, Rechts- und Haftungsfragen
- Erfahrungsaustausch und Beispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung ab dem 07.09.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.09.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.