Seminar-Informationen

In den meisten Bundeslandern sind die Ordnungsbehörden und die Polizei nebeneinander für die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zustandig. Im Bereich der Gefahrenabwehr wird die Polizei jedoch nur tatig, soweit die Abwehr der Gefahren durch die Ordnungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Dennoch stellt die sog. Eilzustandigkeit der Polizei ein wichtiges Element der Gefahrenabwehr dar.

In der Praxis können durch eine verstarkte Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt im Bereich der öffentlichen Sicherheit Vorteile erzielt werden, die es zu nutzen gilt. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundkenntnisse und gibt praktische Ratschlage.

 

·      Zustandigkeiten der Polizei- und der Ordnungsbehörde

·      Befugnisse der Polizei- und der Ordnungsbehörde

·      Probleme bei der Wahrnehmung der Zustandigkeiten und bei der Umsetzung der Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörde

·      Kooperationsformen der Polizei- und der Ordnungsbehörde wie gemeinsames Bürgerbüro, gemeinsame Praventivstreifen, gemeinsame Einsatze

·      Amts- und Vollzugshilfe durch die Polizei

·      Aktuellen Rechtsprechung

·      Praktische Falle, z. B:
       – gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen
       – subsidiares Einschreiten der Polizei
       – gefahrenabwehrrechtliche Verfügungen

·      Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 12.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2020.